Immobilienverkauf im Angebotsverfahren
Das Verfahren ist keine Versteigerung – kein automatischer Verkauf an den Höchstbietenden – das Verfahren ersetzt keinen notariell beurkundeten Kaufvertrag
Ein Verkauf erfolgt erst nach notarieller Beurkundung durch einen Notar. Der Höchstbietende hat keinen automatischen Anspruch auf den Kauf der Immobilie, ein Angebotsverfahren erfolgt nach festen Regeln.
Für ausgewählte Immobilien, die möglichst schnell verkauft werden sollen, oder für die es mehrere Käufer gibt, ist es sinnvoll das Angebotsverfahren anzuwenden. Das Verfahren startet mit Bekanntgabe des Verkaufs durch Veröffentlichung der Immobilie auf Immobilienportalen. Es wird ein “Open House” angekündigt, das heißt, es werden Besichtigungstermine für alle Interessenten an bestimmten Tagen durchgeführt. Alle Interessierten erhalten dort die Objektunterlagen und eine schriftliche Erklärung der Teilnahmebedingungen und zum Ablauf des Verfahrens.
Danach wird die Angebotsfrist festgelegt, in der Regel 2-3 Wochen.
Die Interessenten, die mit bieten möchten – müssen sich schriftlich bei MHaus Immobilien anmelden und werden für das Online Bieterverfahren freigeschaltet. Alle Bietenden und auch der Eigentümer können im Internet transparent, aber namentlich anonym nachverfolgen, welches Kaufpreis Angebot aktuell geboten wird. Ist die Bieterfrist zu Ende, ist das Angebotsverfahren geschlossen, kann danach nicht weiter geboten, oder weiter Kaufpreise verhandelt werden.
Der Eigentümer entscheidet am Ende, ob er dem Meistbietenden sein Objekt verkaufen möchte, oder nicht. Er kann sogar ohne Angabe von Gründen komplett vom Verkauf seines Objekts zurücktreten, z. Bsp. wenn der von ihm gewünschte Verkaufspreis nicht erzielt wurde.
Andererseits, kann der Meistbietende am Ende des abgeschlossenen Verfahrens auch noch von seinem Angebot zurücktreten. Es ist für beide Seiten unverbindlich.
Der Eigentümer kann sich dann für den zweit- oder sogar dritthöchsten Bieter entscheiden. Bis zum Ablauf der Bieterfrist muss spätestens der Finanzierungsnachweis von den ersten 1-3 Höchstbietenden dem Maklerbüro MHaus Immobilien schriftlich vorliegen, ansonsten wird das Gebot nicht berücksichtigt. Sind sich der / die Eigentümer und der Bietende finanziell einig und ist die Bonität des Kaufinteressenten gegeben, dann muss ein notarieller Kaufvertrag bei einem Notar geschlossen werden. Erst danach ist der Kauf der Immobilie abgeschlossen.
Hinweis: Für die Durchführung des Angebotsverfahrens fällt eine prozentuale Vermittlungsprovision gemäß Vereinbarung vom beurkundeten Kaufpreis bei einem Notar an.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Transparente Angebotsabgabe
Alle Kaufangebote werden innerhalb der festgelegten Frist strukturiert abgegeben.
Faire Bedingungen
Jeder Interessent erhält die gleichen Informationen und Teilnahmebedingungen.
Marktgerechte Preisfindung
Hohe Nachfrage kann genutzt werden, um einen realistischen Marktpreis zu erzielen.
Klare Regeln und Abläufe
Das Verfahren erfolgt mit festen Fristen und online nachvollziehbaren, transparenten Schritten.
Sicherheit beim Verkauf
Ein Verkauf erfolgt erst nach notarieller Beurkundung.
Rechtshinweis: Die Beratung, ob Ihr Objekt für dieses Verfahren infrage kommt ist selbstverständlich kostenfrei.
Bei späterer Beauftragung durch Sie und Durchführung des Verfahrens mit anschließendem Verkauf Ihrer Immobilie wird gemäß unserer Vereinbarung eine Maklerprovision, bei Verbrauchern (Teilung der Maklerprovision) auf beiden Seiten anfallen.
