Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden.
- Der in einem Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten und beurkundeten Kaufpreis.
- Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn er nicht, sondern eine andere familiär oder wirtschaftlich verbundene dritte Person den wirksamen Vertrag abschließt.
- Im Falle des Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns informierten Interessenten behalten wir uns die Geltendmachung von Provisionsansprüchen vor.
- Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss bei einem Notar fällig. Der Honorar Anspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind (Doppeltätigkeit):
- Bei der Vermittlung / Vermietung / Interessentensuche bei privaten Mietwohnungen fällt bei erfolgreichem Abschluss eines Mietvertrages ein Honorar von 2 Monatsmieten netto kalt/plus gesetzlicher Mehrwertsteuer an.
- Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen beträgt die Gesamtprovision 7,14 % incl. gesetzlicher MwSt und ist vom Verkäufer und Käufer je zur Hälfte mit 3,57 % incl. MwSt vom beurkundeten Kaufpreis zu zahlen. Wir schließen mit beiden Parteien in gleicher Höhe einen provisionspflichtigen Maklervertrag ab, Teilung der Maklerprovision.
- Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Baugrundstücken, Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien sind wir berechtigt, mit beiden Parteien einen provisionspflichtigen Maklervertrag abzuschließen. Es kann vorkommen, dass der Käufer allein die Provision trägt. Wir berechnen dafür in der Regel eine Provision von 3,57 % incl. MwSt vom Kaufpreis.
- Für die Vermittlung eines Vorkaufrechtes erhalten wir vom Berechtigten 1.19 % (incl. MwSt) des Verkehrswertes des Gesamtobjektes, bei der Ausübung des Vorverkaufsrechtes weitere 2.38 % (incl. MwSt) des Kaufpreises.
- Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Objekte beträgt die Provision je 3.57 % des Jahresentgeltes (incl. MwSt), mindestens von fünfjähriger und höchstens zehnjähriger Dauer. Zum Jahresentgelt gehören auch die sonstigen geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme der Nebenkosten incl. MwSt. Die Ausübung der Option gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit.
- Bei der Vermittlung von Geschäftsexistenzen ist vom Übernehmer eine zusätzliche Provision in Höhe von 6 % plus MwSt der vereinbarten Abstandssumme bzw. des Firmenwertes zu zahlen. In diesem Fall verpflichten sich Verkäufer/ Käufer den Wert durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.
- Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwendungsersatz hinsichtlich der Sachkosten ( Exposé, Porto-/Telefon-/ Fahrtkosten usw.) zu erstatten und zwar als Pauschale in Höhe von 5 % plus MwSt der vereinbarten Provision. Dem Auftraggeber bleibt es frei nachzuweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer war als dieser Pauschalbetrag. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag nachträglich wieder aufgehoben wird, oder ein vertragliches Rücktrittsrecht ausgeübt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Aufwandsersatz verpflichtet.
- Hinsichtlich des Objektes ist die Fa. MHaus Immobilien auf die Angaben der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben des Auftraggebers und deren Vertretern wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt MHaus Immobilien weder für die Objekte eine Gewähr noch für die Bonität der Vertragspartner. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine Haftung übernommen. Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern der Auftraggeber durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
- Ist uns ein Alleinauftrag erteilt worden, verpflichtet sich unser Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Maklerdienste Dritter in Anspruch zu nehmen.
- Die von uns erstellten Fotos, Pläne usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unser schriftliches Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben bzw. verwendet werden. Das Nutzungsrecht endet nicht mit dem Maklervertrag.
- Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist der Geschäftssitz des Immobilienmaklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- MHaus Immobilien haftet nicht für Drittanbieter, wenn mögliche Ausfälle oder technische Probleme im Angebots-/Bieterverfahren von Netzanbietern, oder Plattformbetreibern auftreten.
- Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, eine gültige Bestimmung anstelle der ungültigen zu vereinbaren, die wirtschaftlich der ungültigen möglichst Nahe kommt. Das gleiche gilt für ergänzungsbedürftige Lücken.
Rechtshinweis, Geldwäschegesetz (GWG)!
Keine Bargeldannahme bei Immobilienkäufen!
Aus Gründen der Geldwäscheprävention sowie zur Sicherstellung einer transparenten und nachvollziehbaren Zahlungsabwicklung werden wir bei Immobilienkäufen grundsätzlich keine Bargeldzahlungen akzeptieren.
Barzahlungen, Teilbarzahlungen oder sonstige nicht nachvollziehbare Zahlungsformen werden ausdrücklich nicht akzeptiert.
Sämtliche Kaufpreiszahlungen sowie Provisionszahlungen sind ausschliesslich unbar über ein nachvollziehbares Bankkonto, oder vom beurkundeten Notar benanntes Konto abzuwickeln.
Dieses dient der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GWG), sowie zum Schutz aller Vertragsparteien.
Mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen erkennen Interessenten diese Regelung verbindlich an.
MHaus-Immobilien, 12.03.2026