Angebotsverfahren

Das Angebotsverfahren eröffnet die Chance, die Immobilie im Rahmen einer bestimmten Frist zu einem von der Käuferseite vorgegebenen Marktpreis innerhalb weniger Wochen zu veräußern.

Beim Angebotsverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion, oder Versteigerung. Der Verkaufsprozess wird über ein professionelles und digitales Angebotsverfahren durchgeführt. Der Verkaufspreis einer Immobilie wird nicht fest vorgegeben, sondern stellt nur eine Mindestpreisanforderung des Eigentümers dar.

Während der gesamten Laufzeit ist für alle Teilnehmenden per Einladungslink, transparent und fair im Internet der gesamte Kaufprozess unkompliziert ersichtlich, jeder kann sehen, welche Beträge gerade geboten werden. Die Namen der Teilnehmer sehen aus Datenschutzgründen nur der Makler und der Eigentümer.

Das Angebotsverfahren ist zeitlich begrenzt und bietet ihnen die Chance innerhalb der vorgegebenen Frist ein Kaufgebot abzugeben, das sollte aber ihr finanzierbares Kaufinteresse widerspiegeln und mindestens deckungsgleich mit ihrer zwingend einzureichenden Bankauskunft sein. Am Ende des Verfahrens ist für alle das Höchstgebot sichtbar, wir werden mit dem Höchstbietenden in Kontakt treten, wenn keine Bankauskunft vorliegen sollte, auch den Zweiten und vielleicht noch dritthöchsten Bieter kontaktieren.

Nach Fristablauf ist das Verfahren abgeschlossen und eine nachträgliche Teilnahme am Angebotsverfahren ist ausgeschlossen, außerhalb dieses Angebotsverfahrens werden aus Fairnessgründen aller Teilnehmenden, keine weiteren Preisverhandlungen geführt werden!

Es besteht bei diesem Verfahren kein Rechtsanspruch des Höchstbietenden auf den Kauf der Immobilie!

Nach dem vorgegebenen Fristende des Verfahrens, muss als Bedingung zur Berücksichtigung für den Höchstbietenden ein Nachweis über die Finanzierbarkeit des Kaufgebotes durch eine Bank, oder einer Bonitätsauskunft ihres Finanzierers für das Angebot vorgelegt werden. Erst danach können die finalen Verkaufsgespräche durchgeführt und bei Zusage durch den Eigentümer, der hier völlig frei entscheiden kann, ob er/sie mit dem Höchstbietenden einen Vertrag abschließen möchte. Erst dann kann im Anschluss die notarielle Beurkundung des Kaufs bei einem Notar vollzogen werden. Verkauft ist das Objekt erst bei Beurkundung durch einen Notar

Das Angebotsverfahren, ersetzt also keinen notariell beurkundeten Kaufvertrag!

Für Immobilien die im Angebotsverfahren angeboten werden, gibt es offene Besichtigungstermine, hier können sich Interessenten in aller Ruhe das Objekt ansehen, Informationsmaterial erhalten, Fragen klären und anschließend bei Kaufinteresse auf das Objekt ein Gebot innerhalb einer festgesetzten Frist abgeben.

Dieses Verfahren ist für den Verkäufer, sowie für den Käufer nicht bindend.

Der Verkäufer hat nach Ablauf des Angebotsverfahrens die Möglichkeit, den Höchstbietenden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, oder sogar ganz vom Verkauf des Objekts oder Grundstücks zurückzutreten.

Andererseits ist das Kaufgebot des Kaufinteressenten ebenfalls nicht bindend und kann wieder zurück gezogen werden. Erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar wurde ein rechtskräftiger Kaufvertrag geschlossen!

Bitte bedenken sie bei ihrer Kaufgebotsabgabe auch an die Erwerbsnebenkosten, die bei Kauf einer Immobilie zusätzlich anfallen, das sind die Grunderwerbssteuer, die Notarkosten, Gebühren zur Eintragung der Immobilie ins Grundbuch und die Maklercourtage von insgesamt 6,0% plus 19% MwSt ( 7,14% inkl. MwSt insgesamt für beide, vom notariell beurkundeten Kaufpreis) aufgeteilt hälftig in Höhe von 3.57 % (inkl. MwSt) für den Verkäufer und 3,57% inkl. MwSt vom Käufer, berechnet von dem im Kaufvertrag notariell beglaubigten Kaufpreis der gekauften Immobilie.

Die Teilung der Maklercourtage, Gesetzesänderung seit Dezember 2020, Verkäufer und Käufer teilen sich je zur Hälfte die Courtage von 6 % plus Mehrwertsteuer, also insgesamt 7,14 % (inkl. MwSt) mit je 3,57 % (inkl. MwSt) vom notariell im Kaufvertrag beglaubigten Kaufpreis, fällig bei erfolgreicher Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar.