Bieterverfahren

Das Bieterverfahren eröffnet die Chance, die Immobilie im Rahmen einer bestimmten Frist zu einem von der Käuferseite vorgegebenen Marktpreis innerhalb weniger Wochen zu veräußern.

Beim Bieterverfahren handelt es sich nicht um eine Auktion, oder Versteigerung. Der Verkaufspreis einer Immobilie wird nicht fest vorgegeben, sondern stellt nur eine Mindestpreisanforderung vom Verkäufer da.

Das Bieterverfahren ist zeitlich begrenzt und bietet ihnen die Chance innerhalb der vorgegebenen Frist ein Kaufgebot abzugeben, das sollte aber ihr finanzierbares Kaufinteresse widerspiegeln.

Nach dem vorgegebenen Fristende des Verfahrens, muss ein Nachweis über die Finanzierbarkeit ihres Gebotes durch einen Finanzierungsplan, oder einer Bonitätsauskunft ihres Finanzierers vorgelegt werden. Erst danach können die finalen Verkaufsgespräche durchgeführt und bei Zusage durch den Eigentümer die notarielle Beurkundung des Kaufs bei einem Notar vollzogen werden.

Das Bieterverfahren, ersetzt keinen notariell beurkundeten Kaufvertrag!

Für Immobilien die im Bieterverfahren angeboten werden, gibt es offene Besichtigungstermine, hier können sich Interessenten in aller Ruhe das Objekt ansehen, Informationsmaterial erhalten, Fragen klären und anschließend bei Kaufinteresse auf das Objekt ein Gebot innerhalb einer festgesetzten Frist abgeben.

Nach Fristablauf ist das Verfahren abgeschlossen und eine nachträgliche Teilnahme am Angebotsverfahren ist ausgeschlossen. Außerhalb dieses Bieterverfahrens werden keine weiteren Preisverhandlungen geführt!

Dieses Verfahren ist für den Verkäufer, sowie für den Käufer nicht bindend.

Der Verkäufer hat nach Ablauf des Bieterverfahrens die Möglichkeit, den Höchstbietenden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, oder sogar ganz vom Verkauf des Hauses zurückzutreten.

Andererseits ist das Kaufgebot des Kaufinteressenten ebenfalls nicht bindend und kann wieder zurück gezogen werden. Erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar wurde ein rechtskräftiger Kaufvertrag geschlossen!

Bitte bedenken sie bei ihrer Kaufgebotsabgabe auch an die Erwerbsnebenkosten, die bei Kauf einer Immobilie zusätzlich anfallen, das sind die Grunderwerbssteuer, die Notarkosten, Gebühren zur Eintragung der Immobilie ins Grundbuch und die Maklercourtage von 3.57 % (inkl. MwSt) berechnet von im Kaufvertrag notariell beglaubigten Kaufpreis der gekauften Immobilie.

Die Teilung der Maklercourtage, Gesetzesänderung seit Dezember 2020, Verkäufer und Käufer teilen sich je zur Hälfte die Courtage von 6 % plus Mehrwertsteuer, also insgesamt 7,14 % (inkl. MwSt) mit je 3,57 % (inkl. MwSt) vom notariell im Kaufvertrag beglaubigten Kaufpreis, fällig bei erfolgreicher Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar.

Hierzu wird mit dem Käufer vor dem Kauf schriftlich eine gesetzlich vorgegebene Einverständniserklärung der Teilung und zur Zahlung der Courtage unterzeichnet.